Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ART FOR ART, Theaterservice GmbH (nachstehend ART FOR ART) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind als Rahmenbedingung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit ART FOR ART verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird (wie bei mündlichen, telefonischen oder bei Mail oder Telefax übermittelten Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen von Dienstnehmern von ART FOR ART werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Auftraggeber akzeptiert diese Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Bestätigung des Angebotes (Kostenvoranschlag) von ART FOR ART.
Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Verrechnung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Preise. Der Kostenvoranschlag versteht sich ab unserem Lager, ausschließlich Verpackung, sonstigen Nebenkosten und UST. Der Umrechnungskurs wird nach dem Rechnungsdatum berechnet.
Dem Auftragnehmer ist es gestattet, sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Angebot (Kostenvoranschlag) von ART FOR ART schriftlich bestätigt. Erteilte Aufträge können nur im beiderseitigen Einvernehmen abgeändert werden, bis zur Ablehnung oder Ausführung des Auftrages bleibt der Auftraggeber an diesen gebunden. Den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Setzung einer Nachfrist behält sich ART FOR ART für den Fall vor, dass beim Auftraggeber eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt, ART FOR ART nachträglich davon Kenntnis erhält und der Auftraggeber zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist, ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels Deckung der Verfahrenskosten abgewiesen wird. Unbeschadet von Schadenersatzansprüchen hat ART FOR ART im Falle des Rücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen, sowie im Hinblick auf den Vertrag erbrachte Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat ART FOR ART diesfalls Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden (insbesondere Materialkosten und bereits erbrachte Arbeitsleistungen).
Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung nach bestem Ermessen. Wünscht der Auftraggeber eine Spezialverpackung, so hat er dies ART FOR ART schriftlich mitzuteilen. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt ART FOR ART vorbehalten. Sollte der Auftraggeber eine bestimmte Versandart wünschen, hat er dies im Auftrag bekannt zugeben. Wünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. ART FOR ART behält sich ausdrücklich eine Vergabe der Transporte an eine Spedition ihrer Wahl vor. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
Erfolgt der Versand durch eine Spedition gehen Schaden und Verlust, die auf dem Transport auftreten zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Lagers auf den Auftraggeber über. Entstehen während des Transportes Beschädigungen oder Verluste, so sind Entschädigungsansprüche jedenfalls dadurch zu sichern, dass der Transporteur unverzüglich oder vorschriftsmäßig verständigt und zur Schadensfeststellung beigezogen wird. Bis zur Schadensfeststellung darf an den beschädigten Waren nichts verändert werden. Für Versicherungen sorgen wir nur auf Kosten und Weisung des Auftraggebers
Sämtliche mit der Anschaffung des Materials, der Lieferung der fertiggestellten Ware an den Auftraggeber oder sonst mit der Erfüllung des Vertrages verbunden Zölle sind vom Auftraggeber zu bezahlen und werden an diesen weiterverrechnet.
Für Fehler und Schäden, die durch falsche, unvollständige, ungenaue oder verspätete Angaben entstehen, haftet ART FOR ART nicht. Für Maße für Kleidungstücke, Schuhe und Kopfbedeckungen, die nicht von ART FOR ART selbst genommen werden, haftet ART FOR ART nicht.
Bei schriftlicher Auftragsbestätigung durch ART FOR ART ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Gesamtengeltes (Kostenvoranschlag) zu leisten. Das verbleibende Entgelt für die Anfertigung der Ware hat der Auftraggeber bei Übernahme der Ware zu bezahlen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein späterer Zahlungstermin vereinbart wurde ist das Entgelt am zehnten Tag nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für den Tag der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von .ART FOR ART. Die Zahlungen haben in barem Geld durch Bank, Giro oder Postscheck bzw Überweisungen zu erfolgen. Wechsel werden von der ThSG nicht akzeptiert. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldpost zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von Euro 12% per anno zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Ferner sind im Verzugsfall sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei nicht rechtzeitiger und/oder nicht vollständiger Bezahlung von Forderungen von ART FOR ART gilt die sofortige Fälligkeit aller offenen Posten als vereinbart.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleitungsansprüchen oder anderen Ansprüchen welcher Art auch immer, zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragebers entstehen, behält sich ART FOR ART vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
Der vereinbarte Lieferzeitpunkt ist kein Fixtermin. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn die nicht richtig oder verspätete Belieferung ist durch ART FOR ART verschuldet. Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie zB währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (zB Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- und Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei einem Lieferanten eintreten. ART FOR ART ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferpflicht von ART FOR ART ruht, solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
Fahrtspesen, Hotelkosten und Diäten, sowie sonstige Auslagen von ART FOR ART für mit der Herstellung, Installation und Anpassung der Ware vor Ort in Verbindung stehende Kosten trägt der Auftraggeber und werden an diesen weiterverrechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Auftraggeber über.
Beanstandungen der übergebenen Ware sind ART FOR ART unverzüglich und schriftlich bekannt zu gegeben, andernfalls angenommen wird, dass er die Ware in ordentlichem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand übernommen hat. Reklamationen gelten nur bei detaillierten und schriftlichen Mängelanzeigen und werden diese darüberhinaus nur akzeptiert, soferne der Auftraggeber nachweisen kann, daß der Mangel bereits bei Übernahme der Ware vorgelegen ist.
Mängelrügen bei versteckten Mängeln sind innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Übergabe anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom Auftraggeber oder von Dritten beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. ART FOR ART haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter oder durch chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleitung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne die Zustimmung von ART FOR ART Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen werden. Durch gewährleitungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Gewährleitungsfrist nicht verlängert. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben sowie für produktions- und handelsübliche Abweichungen in Qualität und Gewicht haftet ART FOR ART nur insoweit, als diese auf Mängeln beruhen, die vor Verwendung der betroffenen Materialien bei sachgemäßer Prüfung leicht erkennbar waren. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Preisminderung Gewähr.
ART FOR ART haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt begründet keine Schadenersatzansprüche.
Die Rücksendung beanstandeter Ware ist nur mit Genehmigung von ART FOR ART gestattet. Bei Rücksendungen ohne Einverständnis der ThSG wird die Annahme verweigert.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlungen auf besondere Forderungen geleistet wurden, im Eigentum von ART FOR ART (Vorbehaltsware). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Auftraggeber steht ART FOR ART im oben angeführten Sinne das Miteigentum anteilig an der neuen Sache - im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren - zu. Erlischt das Eigentum von ART FOR ART durch Verbindung oder Vermischung so überträgt der Auftraggeber ART FOR ART bereits jetzt die ihr zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für ART FOR ART auf. Die Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Sollte die Ware im Zuge einer Exekution beim Auftraggeber gepfändet werden, so verpflichtet sich dieser, das Eigentumsrecht der ThSG zu wahren und notfalls auf seine Kosten das Exszindierungsverfahren zu führen. ART FOR ART ist jedenfalls von gegen den Auftraggeber laufenden Exekutionsmaßnahmen vom Auftraggeber bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich zu verständigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die nicht vollständig bezahlte Ware zugunsten Dritter zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Bis zur Herausgabe der Ware ist die im Eigentum von ART FOR ART stehende Ware getrennt von den anderen Ware zu lagern und als Eigentum von ART FOR ART zu kennzeichnen.
Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Sämtliche weiteren Bestimmungen bleiben aufrecht und gültig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass seine Daten EDV-unterstützt bearbeitet werden.
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wien. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag bzw. über das Bestehen dieses Vertrages gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Handelsgericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht.